Regeln für Gottesdienste
Gott, richte uns wieder auf (Ps 80,4) Ein Wort der Zuversicht und Hoffnung in der Corona-Krise
Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der
gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:
− Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern. Dafür sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen (z.B. Absperren von Kirchenbänken). Der in dieser Rahmenordnung festgelegte Mindestabstand darf unterschritten werden, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – dabei muss jedoch eine FFP2–Maske getragen werden (vgl. Konkretisierungen unten).
− Das Tragen einer FFP2–Maske ist während des gesamten Gottesdienstes (auch bei Gottesdiensten unter freiem Himmel) verpflichtend.
Ausnahmen:
• Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwangere dürfen auch einen MNS tragen. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund–Nasen–Schutz („MNS“) tragen können.
• Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen der FFP2–Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation ausreichende Sicherheitsabstände und die im Folgenden ausgeführ-
ten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten.
Messfeier
Der Vorsteher und alle weiteren liturgischen Dienste müssen folgende Vorgaben einhalten:
• „3G–Nachweis“ (Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der aktuellen staatlichen Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID–19);
• Gründliches Waschen (mit Warmwasser und Seife) oder Desinfizieren der Hände unmittelbar vor dem Beginn der Feier.
Der Vorsteher der Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wird.
− Beim Kircheneingang müssen gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitgestellt werden; auch bei Gottesdiensten unter freiem Himmel muss die Möglichkeit zum Desinfizieren der Hände an geeigneter Stelle bereitgestellt werden.
− Flächen oder Gegenstände (z.B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden.
− Tücher zur Reinigung von Kelchen und Schalen, sowie die Tücher für die Händewaschung sollen nach jedem Gottesdienst gewaschen werden.
− Die Kirchen müssen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden.
– Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; dafür können Videomeetings und Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Livestream3 etc.) eine Unterstützung sein.
– Modelle für das Feiern von Hausgottesdiensten werden von den Liturgiereferaten der Diözesen in Österreich und Bozen–Brixen sowie von den Liturgischen Instituten in Salzburg und Freiburg/Schweiz über www.netzwerk–gottesdienst.at angeboten.
– Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet.