Regeln für Gottesdienste

Gott, richte uns wieder auf (Ps 80,4) Ein Wort der Zuversicht und Hoffnung in der Corona-Krise
Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der
gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:
− Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern. Dafür sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen (z.B. Absperren von Kirchenbänken). Der in dieser Rahmenordnung festgelegte Mindestabstand darf unterschritten werden, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – dabei muss jedoch eine FFP2-Maske getragen werden (vgl. Konkretisierungen unten).
− Das Tragen einer FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes (auch bei Gottesdiensten unter freiem Himmel) verpflichtend.
Ausnahmen:
• Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwangere dürfen auch einen MNS tragen. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz („MNS“) tragen können.
• Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen der FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation ausreichende Sicherheitsabstände und die im Folgenden ausgeführ-
ten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten.
Messfeier
Der Vorsteher und alle weiteren liturgischen Dienste müssen folgende Vorgaben einhalten:
• „3G-Nachweis“ (Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der aktuellen staatlichen Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19);
• Gründliches Waschen (mit Warmwasser und Seife) oder Desinfizieren der Hände unmittelbar vor dem Beginn der Feier.
Der Vorsteher der Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wird.
− Beim Kircheneingang müssen gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitgestellt werden; auch bei Gottesdiensten unter freiem Himmel muss die Möglichkeit zum Desinfizieren der Hände an geeigneter Stelle bereitgestellt werden.
− Flächen oder Gegenstände (z.B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden.
− Tücher zur Reinigung von Kelchen und Schalen, sowie die Tücher für die Händewaschung sollen nach jedem Gottesdienst gewaschen werden.
− Die Kirchen müssen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden.
- Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; dafür können Videomeetings und Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Livestream3 etc.) eine Unterstützung sein.
- Modelle für das Feiern von Hausgottesdiensten werden von den Liturgiereferaten der Diözesen in Österreich und Bozen-Brixen sowie von den Liturgischen Instituten in Salzburg und Freiburg/Schweiz über www.netzwerk-gottesdienst.at angeboten.
- Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet.